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Heimtierausweis - Mikrochip - Gesundheitszeugnis
Die
EU-Verordnung 998/2003 vom 26.5.2003 regelt das Reisen,
den Grenzübertritt und den Import von Heimtieren.
Jede Katze muss folgendes besitzen:
 | EU-Heimtierausweis: §3b und §17 Absatz 2 |
 | Mikrochip: § 4 |
 | Wenn die Katze aus einem im Anhang Teil C und Anhang Teil B
Sektion 2 gelisteten Land kommt, muss sie ein Gesundheitszertifikat
besitzen. |

EU-Heimtierausweis
Der Impfpass ist in der EU-Verordnung 998/2003 § 3b und § 17 Absatz
2 geregelt.
Die
EU-Verordnung 803/2003 vom 26.11.2003 legt den Heimtierausweis
fest, wie er aussehen muss.
Den EU-Heimtierausweis gibt es in allen Sprachen.
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ISO-Code MS ...
ISO-Code des Mitgliedstaates Beispiel:
DE ... Deutschland, und nicht D
AT ... Österreich, und nicht A
UK ... Vereinigtes Königreich Großbritannien, und nicht GB
FR ... Frankreich, und nicht F |
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Die Eintragungen für die
Katze müssen korrekt sein und die Katze genau beschreiben! |
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Achten Sie beim
Mikrochip, dass ein Chip einer bekannten Firma verwendet wird.
Also Achtung bei Chips von Amerikanischen Firmen und Systemen. Sie
müssen andernfalls auch ein Lesegerät mitführen. |
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Zur Gültigkeitsdauer
hat sich endlich etwas verändert. Wenn unter Ziffer (2) das
Gültigkeitsdatum des Impfstoffes eingetragen ist, muss die
Katze nicht mehr jährlich geimpft werden. Die Tollwutimpfung
gilt bei der Erstimpfung nach 21 Tagen als wirksam und
gültig.
Siehe dazu die
EU-Verordnung 91/2005 vom 02.02.2005 |

Mikrochip
Der Mikrochip ist in der EU-Verodnung 998/2003 § 4 geregelt:
 | Der Mikrochip (= Transponder, wie er in der Verordnung
bezeichnet wird) muss der ISO-Norm 11784 oder dem Anhang A der
ISO-Norm 11785 entsprechen. |
 | Entspricht der Mikrochip nicht diesen ISO-Normen, müssen Sie
selbst ein Lesegerät mitführen. |
 | Tätowierung ist noch bis 2011 als Übergansregelung erlaubt. |

Liste der Länder
EU-Verordnung 1467/2006
vom 4.10.2006
Anhang zu EU-Verordnung 998/2003: Liste der Länder
 | Teil A
Sonderregeln für Schweden, Irland, Malta und England |
 | Teil B Sektion 1
alle übrigen EU-Mitgliedsstaaten |
 | Teil B Sektion 2
Staaten, mit denen es besondere Abkommen gibt: Andorra, Island,
Liechtenstein, Monaco. Norwegen, San Marino, Schweiz, Vatikan |
 | Teil C
Staaten, die die Bedingungen von §10 aus 998/2003 erfüllen und
anerkennen.
Achtung: Für diese Staaten ist zusätzlich ein
Gesundheitszertifikat erforderlich. |
Sonderregelungen für bestimmte Länder
 | Achten Sie auf Sonderregelungen für Irland, Schweden, Malta
und England:
Serologischer Test (für Tollwut) noch bis 3.7.2008 erforderlich.
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 | Achten Sie auf Sonderregelungen für Finnland:
Behandlung (bzw. Impfung) gegen Zecken und Ringwurm muss im
Gesundheitszertifikat bestätigt sein. |

Gesundheitszertifikat
Die
EU-Regelung 824/2004 vom 01.12.2004 regelt das
Gesundheitszertifikat.
Das Gesundheitszertifikat gibt es in allen Sprachen.
 | Dieses Zeugnis benötigen Sie für die EU-Länder mit
Sonderregelungen. |
 | Sie benötigen dieses Zeugnis auch für alle Länder, die in
Anhang Teil C und Anhang Teil B Sektion 2 gelistet sind. |
ACHTEN Sie auf das Ausstellungsdatum, es darf in der Regel nicht
älter als 1 Tag sein, maximal 2 Tage.

Quellen
Die EU-Verordnungen finden Sie in allen Sprachen in:
EuroLex: Datenbank der EU-Verordnungen
http://eur-lex.europa.eu/de/index.htm
Wenn Sie in EuroLex mit der Nummer der Verordnung suchen, achten
Sie darauf, dass diese 4-stellig sein muss. Vergessen Sie also nicht
die führenden Nullen.
Hier können Sie über das Reisen mit Heimtieren nachlesen:
EU-Seite: Verbringung von Heimtieren für nicht-kommerzielle Zwecke
http://ec.europa.eu/food/animal/liveanimals/pets/index_de.htm

© katzenzeitung 3/2007 |
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